Nutzungsbedingungen für das Online-Angebot „ChurchTools Finder“

I. Anwendungsbereich 

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen der ChurchTools Innovations GmbH, Waldstraße 63, 76133 Karlsruhe (nachfolgend „wir“) gelten für das Online-Angebot „ChurchTools Finder“ („Finder“) auf find.church.tools

Beim Finder handelt es sich um eine Plattform, auf der reine Besucher (nachfolgend „Besucher“) nach Gemeinden suchen und sich individuelle Gemeindeprofile anzeigen lassen können. 

Gemeinden mit einer gültigen ChurchTools Lizenz (nachfolgend „CT-Gemeinden“) können unseren Finder im Rahmen des Moduls „Öffentlichkeitsarbeit“ unentgeltlich im vollen Umfang nutzen, sich insbesondere der Öffentlichkeit zu präsentieren und Gemeindemitarbeitern den Login in die jeweilige ChurchTools Installation zu ermöglichen. CT-Gemeinden können im Modul „Öffentlichkeitsarbeit“ ihr Gemeindeprofil für den Finder verwalten und nach Bedarf aktualisieren. 

Gemeinden ohne gültige ChurchTools Lizenz (nachfolgend „Interessenten“) können uns kontaktieren, um sich im beschränkten Umfang kostenlos im Finder auflisten zu lassen. Die Erstellung und Verwaltung eines eigenen Gemeindeprofils ist hier jedoch nicht möglich. 

Die vorstehenden Nutzer werden zusammen als „Nutzer“ bezeichnet. 

Weitere Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten des Finders für Besucher, CT-Gemeinden und Interessenten finden sich hier

II. Nutzung des Finders durch Besucher 

Reine Besucher können ohne Registrierung die Suchfunktionen des Finders nutzen

III. Nutzung des Finders durch CT-Gemeinden 

(1) Die vollumfängliche Nutzung des Finders mit eigenem selbstverwalteten Gemeindeprofil ist nur CT-Gemeinden im Rahmen des Moduls „Öffentlichkeitsarbeit“ möglich. Die Gemeinden können hier verschiedene Inhalte (z.B. Texte, Bilder) hinterlegen, das öffentliche Erscheinungsbild (z.B. Name, Logo, Titelbild) festlegen und das Profil anschließend veröffentlichen. 

(2) Die CT-Gemeinden sichern zu, dass die bei Erstellung des Profils verwendeten Daten und Informationen (nachfolgend „Profil-Daten“) zutreffend und vollständig sind. 

(3) Wir sind jederzeit berechtigt, einzelne Inhalte zu sperren bzw. löschen und bei erheblicher Pflichtverletzung einer CT-Gemeinde das Gemeindeprofil zu löschen sowie den Nutzungsvertrag sofort zu beenden (insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass die betreffenden Inhalte / das Gemeindeprofil gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen). Es besteht kein Anspruch der CT-Gemeinden auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten des Finders und die Veröffentlichung von bestimmten Inhalten / des Gemeindeprofils. 

(4) Wir sind um einen störungsfreien Betrieb des Finders bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die wir einen Einfluss haben. Uns ist es unbenommen, den Zugang zum Finder aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in unserem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken. 

IV. Übernahme der Profilverwaltung 

(1) Im Finder befinden sich teilweise einfache Gemeindeprofile, die wir aus öffentlichen Daten (z.B. Kontaktinformationen auf Gemeindewebseiten) erstellt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere Nachweis der Berechtigung, gültige ChurchTools Installation) können Gemeinden die Verwaltung dieser Profile übernehmen. Es besteht kein Anspruch auf Übernahmen der Profilverwaltung. Wir sind jederzeit nach freiem Ermessen berechtigt, die Übernahme eines Profils zu verweigern (z.B. bei Sekten, extremistische Vereinigungen). 

(2) Bei erfolgreicher Übernahme der Profilverwaltung gelten die Regelungen in Ziffer III entsprechend. Die übernehmende Gemeinde gilt ab dem Zeitpunkt der Übernahme als CT-Gemeinde. 

V. Nutzung des Finders durch Interessenten (Auflistung) 

(1) Interessenten ohne gültige ChurchTools Lizenz können uns kontaktieren, um sich im beschränkten Umfang kostenlos im Finder auflisten zu lassen. Die Erstellung und Verwaltung eines eigenen Gemeindeprofils ist jedoch nicht möglich. Hierfür wird eine aktive ChurchTools Installation benötigt. Es besteht kein Anspruch auf Auflistung einer bestimmten Gemeinde oder die Veröffentlichung von bestimmten Inhalten. Wir sind jederzeit nach freiem Ermessen berechtigt, die Auflistung zu verweigern und auch nachträglich das Gemeindeprofil zu löschen sowie den Nutzungsvertrag sofort zu beenden (z.B. bei Sekten, extremistische Vereinigungen). 

(2) Ziffer III (4) gilt entsprechend bei Auflistung der Gemeinde. 

VI. Mitwirkungspflichten der CT-Gemeinden 

(1) Die CT-Gemeinden verpflichten sich uns gegenüber, keine Inhalte im Modul „Öffentlichkeitsarbeit“ und im Gemeindeprofil hochzuladen, die durch ihren Inhalt, ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichten sich CT-Gemeinden, bei dem Hochladen von Inhalten geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen. 

(2) Nicht erlaubt ist insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die 

  • Rassismus
  • Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art 
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum 
  • Hetze gegen Personen oder Unternehmen 
  • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede zu Lasten von Dritten 
  • Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht 
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen 
  • anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen 

darstellen, betreffen oder beinhalten. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweiligen Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden. 

(3) Die CT-Gemeinden sind berechtigt, in Inhalten, die er im Finder publiziert, Links auf andere Webseiten zu setzen, wenn die verlinkten Webseiten frei von Inhalten sind, deren Publikation bzw. Verbreitung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze 1 und 2 verboten ist. Soweit erforderlich, werden die CT-Gemeinden vor der Verlinkung die Zustimmung des für die jeweils verlinkten Webseiten verantwortlichen Rechteinhabers einholen. 

VII. Weitere Mitwirkungspflichten bei Nutzung des Finders 

Die Nutzer des Finders müssen jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb des Finders oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere: 

  • die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung des Finders 
  • das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung des Finders erforderlich ist. 

VIII. Nutzungsrechte 

(1) Die CT-Gemeinden räumen uns ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. Wir sind jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein. 

(2) Die CT-Gemeinden verzichten auf das Recht zur Urhebernennung. 

(3) Sämtliche Rechte an den Inhalten des Finders liegen bei uns. Dem Besucher und der CT-Gemeinden ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, die wir, andere Nutzer oder Dritte auf die Plattform hochgeladen haben. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden Inhalten der Plattform ohne unsere Einwilligung ist untersagt. 

IX. Haftung 

(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. 

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. 

X. Freistellungsanspruch 

Der Nutzer stellt uns und unsere Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung des Finders ergeben, die der Nutzer zu vertreten hat. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, uns alle Kosten zu ersetzen, die uns durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. 

XI. Vertragsdauer/Kündigung 

Bei Abschluss eines Nutzungsvertrags (bei CT-Gemeinden, Interessenten) läuft dieser auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, ohne dass es eines Grundes bedarf. 

XII. Änderung der Nutzungsbedingungen 

Wir sind berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Webseite geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen. 

XIII. Schlussbestimmungen 

(1) Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. 

(2) Sollten einzelne Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke. 

(3) Auf das Vertragsverhältnis ist das deutsche Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. 

(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe.